Der Mitgliedsbeitrag für den Verein und den Bezirksverband muss In einer Summe als "Mitgliedsbeitrag je Parzelle" auf den einzelnen Rechnungen ausgewiesen werden

Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00 €

In Untersetzung dieser Rechnungsposition kann durch den Verein in eigener Entscheidung eine Differenzierung des Gesamtmitgliedsbeitrages vorgenommen werden.

Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00 €

50,00 €  Beitrag für Verein
52,00 € Beitrag für Bezirksverband

Ob die ausgewiesene Differenzierung auf den Rechnungen realisiert wird bleibt in Entscheidung jedes Vereinsvorstandes. Es muss jedoch auf jeden Fall gewährleistet sein, dass die erste Zeile (Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00£) in der Rechnung ausgewiesen ist.

In Vorbereitung der Rechnungslegungen muss in der Mitgliederversammlung der Gesarntbetrag als Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe beschlossen werden.