Der Mitgliedsbeitrag für den Verein und den Bezirksverband muss In einer Summe
als "Mitgliedsbeitrag je Parzelle" auf den einzelnen Rechnungen ausgewiesen
werden
Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00 €
In Untersetzung dieser Rechnungsposition kann durch den Verein in eigener
Entscheidung eine Differenzierung des Gesamtmitgliedsbeitrages
vorgenommen
werden.
Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00 €
50,00 €
Beitrag für Verein
52,00 €
Beitrag für Bezirksverband
Ob die ausgewiesene Differenzierung auf den Rechnungen realisiert wird bleibt in
Entscheidung jedes Vereinsvorstandes. Es muss jedoch auf jeden Fall gewährleistet
sein, dass die erste Zeile (Beispiel: Mitgliedsbeitrag je Parzelle 102,00£) in der
Rechnung ausgewiesen ist.
In Vorbereitung der Rechnungslegungen muss in der Mitgliederversammlung der Gesarntbetrag als Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe beschlossen
werden.
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