Archiv -
Leserfragen
- Kleingartenrecht
Waldbäume Kleingarten Kiefern Fichten DDR gepflanzt Bäume Bestandsschutz Koniferen Kleingartenparzellen Waldbäume und gehören als solche grundsätzlich nicht in Kleingartenparzellen. Wenn sie die in den jeweiligen landesrechtlichen Baumschutzregeln vorgesehene Größe erreicht Regelungen Widerspruch Baumschutzregelungen Bundeskleingartengesetz BKIeingG Bebauungsplan Dauerkleingärten Bodennutzung Vorrang Nutzer Beseitigungsverlangen Bäume alte übergroßen Lauben Erfahrung zuständigen Umweltschutzämter Fällen widersetzen Prof. Dr. DIETRICH MASKOW Rechtsanwalt
Chemnitz Vertrag Kleingartennutzungsverträge DDR Wiedervereinigung gültig Kleingartenrechtlichen Regelungen 3. Oktober 1990 Bundeskleingartengesetz BGB § 4 Abs. 1 Überleitungsregelungen Kleingartenrecht Grundstückseigentüiner Bestandsschutz Laube Übergröße Lebensdauer Abrissverpflichtung Baulichkeiten Bezirks- Stadtverbände Grundeigentümer Kommunen Zwischenpachtverträge Zwischenpächter Handlungsspielraum Parzelle Frist Verpflichtung Verein geregelt Maßnahme Mitglieder Klausel Sittenwidrigkeit Ordnung Pflicht Rechtsanwalt