hundefuehrerschein - nein danke!

(noch ein beitrag zur haltung von kampfhunden)


wenn ich das schon hoere: so ein hund ist eine waffe, also muss wie bei einem schiesspruegel eine beduerfnispruefung her und ein waffen-, pardon hundefuehrerschein ...
bloedsinn - eine waffe ist etwas, was ausschliesslich dazu dient, zielgerichtet gegen andere eingesetzt zu werden. der hund kann zwar genauso als waffe benutzt werden wie ein auto oder ein ziegelstein, er ist es aber nicht von haus aus und er wird auch nicht generell zu einer aggressiven toetungsmaschine ausgebildet. (es ist zwar nicht zu uebersehen, dass diese hunde gern von den selben irregeleiteten zu mordenden bestien abgerichtet werden, die sich mit vorliebe in wehrsportgruppen auf schiessplaetzen rumtreiben, es ist jedoch hier nicht aufgabe, ueber den geisteszustand dieser fanatiker zu resuemieren.) das problem besteht einfach darin, dass zumindest hunde bestimmter zuechtungen generell eine potentielle gefahr darstellen, eben genauso wie ein auto oder ein dachziegel. die frage besteht also darin einzuschaetzten, wie notwendig es ist, innerhalb der gesellschaft diese latente gefahr zu ertragen. die fragestellung ist also die gleiche wie bei einem auto oder einem atomkraftwerk: wie sinnvoll ist es, mit dieser gefahr zu leben, muessen wir ueberhaupt damit leben, laesst sie sich begrenzen ... ?
bei einem auto sage ich wider allen einwaenden eindeutig: "ja", der gebrauch laesst sich zwar einschraenken, aber moderne zivilisation ist ohne nicht moeglich, bei einem atomkraftwerk sage ich eindeutig: "nein", denn das risiko heisst hier eventuell die entvoelkerung ganzer landstriche. und fuer gefaehrliche hunde muss eindeutig geschlussfolgert werden, dass es keine rechtfertigung gibt, gesundheit oder das gar das leben z.b. eines kindes zu gefaehrden, weil irgend jemand gefallen an diesen tieren findet. man kann z.b. schlangen, vogelspinnen, reptilien moegen - aber berechtigt das, mit diesen tieren auf der strasse spazieren zu gehen und sie im park herumtollen zu lassen? im gegensatz zu diesen gefaehrlichen tieren laesst sich ein kampfhund jedoch nicht artgerecht ausschliesslich im terrarium, resp. im zwinger halten. und da eine artgerechte haltung in deutschland praktisch nicht moeglich ist (sieht man eventuell von den wenigen herrschaften ab, die ueber ein eigenes umfriedetes gelaende von mehreren hundert hektar verfuegen), kann die haltung von diesen hunden nicht vernuenftig begruendet und damit auch nicht juristisch abgesegnet werden. 
es gibt hier nur ein "ja" oder ein "nein", denn kein hundehalter, egal was sein polizeiliches fuehrungszeugnis, seine abiturnote oder seine persoenliche hygiene aussagt, kann fuer seinen hund garantieren, was sich allein schon dadurch zeigte, dass selbst die halter von gefaehrlichen hunden ihre eigenen opfer wurden. und niemand hat den moralischen anspruch, nur aufgrund der hoffnung, sein tier verhalte sich gegen die eigene natur, das leben oder auch nur die gesundheit anderer zu gefährden.

juergen schlosser

Anm. vom Antiquar
Übrigens: kein Politiker lässt sich von der Tierfutterindustrie auch nur im geringsten beeinflussen, um ein Hundeverbot  zu verhindern und damit einen enormen Absatzmarkt zu erhalten! (Falls hier doch Bestechungsgelder ruchbar werden sollten, dann geschah das nur, um Arbeitsplätze bei der Futterherstellung, in den Rettungsstellen und im Bestattungswesen zu erhalten!)


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